Länderliste

Länder, die den ISPM 15 fordern


Ägypten

01.10.2005


 

Algerien

01.02.2011


 

Argentinien

01.06.2005


 

Australien

01.09.2004

Das Holz muss vollständig frei von Rinde sein.

Bolivien

24.05.2005


 

Brasilien

15.05.2006

Importeur muss Untersuchung mit dem Formular "Request for WPM quotation" beantragen.

Chile

01.06.2005

Frei von Rinde und Schädlingsbefall.

China

01.01.2006

Entrindetes Holz. Die IPPC-Markierung muss beim Öffnen des Containers sichtbar sein. Seit 01.01.2006 Pflanzenschutzzeugnis für Holzpackmittel aus Vollholz bzw. Nichtholzerklärung nicht mehr erforderlich.

Costa Rica

01.03.2005


 

Dominikanische Republik

01.07.2006

 

Ecuador

01.03.2005


 

Französisch-
Polynesien

2008

 

Elfenbeinküste

-

Beschränkungen für Materialien, die Krankheiten ins Land schleppen können. Für Verpackungen wird ein Pflanzengesundheitszeugnis verlangt.

Europäische Union

01.03.2005

Innerhalb der EU findet der ISPM 15 keine Anwendung. Für Lieferungen aus Drittländern mit Ausnahme der Schweiz gilt der ISPM 15 ab 01.03.2005 (Richtlinie 2004/102/EG vom 05.10.2004). Entrindetes Holz ab dem 01.01.2009. Für Packmittel aus Vollholz aus europäischen Drittländern, die als Waren (not in use) eingeführt werden, bestehen keine Anforderungen. Darüber hinaus gelten Übergangsregelungen bis 31.12.07 für Stauholz (rinden- und befallsfrei) sowie keine Pflicht zur Kennzeichnung mit dem IPPC-Bildzeichen für Packmittel, die vor dem 28.02.05 hergestellt wurden.

Georgien

25.01.2012


 

Guatemala

16.09.2005


 

Honduras

25.02.2006


 

Indien

01.11.2004

Entrindetes Holz. Keine Anforderungen an Holzwerkstoffe.

Indonesien

01.09.2009

Einführung des ISPM 15 wird beabsichtigt. Grundsätzlich empfiehlt es sich, den ISPM 15 ab sofort anzuwenden.

Iran

März 2010


 

Israel

01.10.2009


 

Jamaika

01.01.2011


 

Japan

01.04.2007


 

Jordanien

17.11.2005


 

Kamerun

2006


 

Kanada

02.01.2004


 

Kasachstan

01.07.2010


 

Kenia

01.01.2006


 

Kolumbien

16.09.2005


 

Kroatien

01.01.2007


 

Kuba

01.10.2008


 

Lesotho

 


 

Libanon

26.03.2006


 

Malaysia

01.01.2010

Grundsätzlich empfiehlt es sich, den ISPM 15 schon jetzt anzuwenden.

Mexiko

16.09.2005


 

Mosambik

01.02.2011


 

Neuseeland

01.08.2004

Frei von Rinde, Erdreich und Schädlingsbefall. Alternativ können die neuseeländischen Vorschriften angewandt werden. Dann gilt bei Hitzebehandlung oder Begasung allerdings die 21-Tage-Frist für den Versand.

 

Nicaragua

-

Einführung des ISPM 15 wird beabsichtigt. Grundsätzlich empfiehlt es sich, den ISPM 15 anzuwenden.

Nigeria

30.09.2004


 

Norwegen

01.01.2009


 

Oman

01.12.2006


 

Panama

17.02.2005


 

Paraguay

Juli 2005


 

Peru

01.09.2005


 

Philippinen

01.06.2005


 

Portugal

-

Es wird empfohlen, Holzpackmittel, die nach Portugal verschickt und von dort aus weiter gesendet werden, gemäß ISPM 15 zu behandeln und zu markieren.

Russland

01.07.2010


 

Samoa

Juli 2006


 

Schweiz

01.03.2005

Die Einhaltung des ISPM 15 gilt jedoch nicht für EU Mitgliedsstaaten.

Senegal

15.08.2010


 

Seychellen

01.03.2006


 

Sri Lanka

08.03.2010

Grundsätzlich empfiehlt es sich, den ISPM 15 schon jetzt anzuwenden.

Südafrika

01.03.2005

Frei von Rinde und Schädlingsbefall. Vermerk auf Handelsrechnung: „All timber used for packaging was free from bark and visible signs of insect and fungal attack when shipped“.

Südkorea

01.06.2005

Frei von Rinde, frei von Schädlingsbefall sowie Anzeichen eines Schädlingsbefalls. Bei Wiederverwendung der Holzverpackung hat eine erneute Behandlung sowie Kennzeichnung zu erfolgen.

Surinam

 


 

Syrien

01.04.2006


 

Taiwan

01.11.2005


 

Trinidad und Tobago

-

Einführung des ISPM 15 wird beabsichtigt. Grundsätzlich empfiehlt es sich, den ISPM 15 anzuwenden.

Türkei

01.11.2005

Verwendung von entrindetem Holz 
                    

Ukraine

01.10.2005


 

Uruguay

01.06.2005


 

USA

16.09.2005

Zurückweisung der Ware bei Nichteinhaltung.
 

Usbekistan

 


 

Venezuela

02.05.2005


 

Vietnam

05.06.2005


 

Weißrussland

01.07.2010


 

Stand: 1. November 2011

Für andere Staaten sind uns keine Bestimmungen bekannt. Alle Angaben ohne Gewähr.
Weitere Informationen zum Thema "Einfuhrvorschriften für Verpackungsholz" finden Sie unter
http://pflanzengesundheit.jki.bund.de in der Rubrik ”Hinweise Ein- und Ausfuhr”.